Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024-2028 gewählt. Für diese spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit, werden Personen gesucht, die als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Rechtsprechung, auch Judikative genannt, stellt neben der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) den dritten Baustein der Staatsgewalt dar. Die Gewaltenteilung ist ein fundamentaler Bestandteil eines Rechtsstaats.

Für die Tätigkeit als Schöffin/Schöffe wird keine juristische Vor-/Ausbildung benötigt. Man sollte jedoch meinungsstark und überzeugungsfähig sein. Ebenso muss man vorurteilsfrei an den Verhandlungen teilnehmen.

Rechtliche Voraussetzung

  • Wohnsitz in der Gemeinde
  • am 1. Januar 2024 mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre
  • deutsche Staatsbürgerschaft nach Art. 116 Grundgesetz
  • gesundheitlich geeignet
  • Beherrschung der deutschen Sprache
  • nicht in Vermögensverfall

Ausschlussgründe

  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
  • wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die nach dem Gesetz den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
  • Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung
  • Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind

Bewerbungsformulare

Bei Interesse lassen Sie uns Ihre Bewerbung als Schöffin/Schöffe bis spätestens Freitag, den 02. Juni 2023 von Ihnen unterzeichnet zukommen. Der Gemeinderat wird dann in seiner Sitzung am 19. Juni 2023 über die Vorschlagsliste Beschluss fassen.

Weiterführende Informationen