Lärmaktionsplan

Die Stadt Schopfheim ist aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie und nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, für alle in ihrem Gemeindegebiet befindlichen Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Als Hauptverkehrsstraßen im Sinne der UmgebungslärmRL gelten Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, entsprechend 8.200 Kfz/24h.