Die Stadt Schopfheim ist aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie und nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, für alle in ihrem Gemeindegebiet befindlichen Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
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Der Gemeinderat der Stadt Schopfheim hatte in öffentlicher Sitzung am 20.06.2022 die Aufstellung eines Lärmaktionsplans beschlossen. Am 06.05.2024 wurde nach der Vorstellung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Lärmaktionsplanes zu unterrichten und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu wird der Entwurf des Lärmaktionsplans in der Zeit vom 27.06.2024 bis 25.07.2024 offengelegt (siehe Download).
Entwurf des Lärmaktionsplans (27.06.2024)
Ihre Stellungnahme zum Lärmaktionsplan kann schriftlich bis zum 25.07.2024 an die Stadt Schopfheim an folgende Adresse gesendet werden:
Stadt Schopfheim
Tiefbau
Hauptstraße 23
79650 Schopfheim
oder an
Tiefbau(at)schopfheim.de