Wenn ein Mensch in Deutschland Asyl sucht, muss er zunächst in zwei verschiedenen Unterbringungen bleiben. Die erste Aufnahmestelle nennt sich LEA (Landeserstaufnahmestelle). Dort muss der Asylsuchende max. 18 Monate bleiben. Hier ist das Land zuständig.
Danach werden sie einem Landkreis zugewiesen, wo sie in einer GU (Gemeinschaftsunterkunft) leben bis ihr Asylverfahren beendet ist bzw. max. 24 Monate.
Nun dürfen sie selbst eine Wohnung suchen. Finden sie keine, so weist der Landkreis sie einer Stadt/ Gemeinde zu. Diese muss ihnen eine Unterkunft bieten - wie jeder wohnungslosen Person in Deutschland. Für Geflüchtete nennt man diese Unterkunft AU (Anschlussunterkunft).
Folgend sehen Sie die wichtigsten Informationen in einer Grafik.