Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er kann für bestimmte Aufgabengebiete Ausschüsse bilden. Es wird hier zwischen beschließenden und beratenden Ausschüssen unterschieden. Während beratende Ausschüsse lediglich Themen zur Vorberatung erhalten, entscheidet der beschließende Ausschuss anstelle des Gemeinderats. Die Aufgabengebiete der beschließenden Ausschüsse sind in der Hauptsatzung geregelt.
Hauptsatzung
- Die Hauptsatzung finden Sie auf unserer Website unter „Satzung & Verordnungen".
Ausschussverzeichnis
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Das Ausschussverzeichnis finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.