Die 2017 in Betrieb gegangenen fünf Windkraftanlagen auf dem Rohrenkopf in Gersbach stellten gerade in der Bauphase eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Umwelt dar und auch danach gibt es in den betroffenen Anrainergemeinden immer noch genug kritische Stimmen.
Neben den verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen haben sich die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) schon frühzeitig bereit erklärt, die Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinden mit an den Erträgen der Anlagen teilhaben zu lassen.
Nachdem eine Bürgerbeteiligungsgesellschaft für drei der fünf Anlagen und andere Formen der Beteiligung einen zu großen Verwaltungsaufwand bedeutet hätten, sagten die EWS in einer Selbstverpflichtungserklärung zu, für die Restdauer, in der EWS die gesetzliche Einspeisevergütung erhalten – also bis 2036 - jährlich 35.000€ für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Schopfheim wird diese Spende treuhänderisch verwalten.
Über die Auswahl der Projekte entscheidet einmal im Jahr das Gremium bestehend aus den Bürgermeistern der Kommunen Schopfheim, Zell und Häg-Ehrsberg, dem Ortvorsteher von Gersbach sowie einem Vertreter des Bürgervereins für eine klimaneutrale Stadt, der diesen Beteiligungsprozess mit initiiert hatte.
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die in den genannten Gemeinden ansässig sind. Das Ende der Antragsfrist ist jährlich der 31. Juli.