Mittelverwendung EWS Spende Windpark Rohrenkopf

Die 2017 in Betrieb gegangenen fünf Windkraftanlagen auf dem Rohrenkopf in Gersbach stellten gerade in der Bauphase eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Umwelt dar und auch danach gibt es in den betroffenen Anrainergemeinden immer noch genug kritische Stimmen.

Windpark Rohrenopf

Neben den verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen haben sich die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) schon frühzeitig bereit erklärt, die Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinden mit an den Erträgen der Anlagen teilhaben zu lassen.

Nachdem eine Bürgerbeteiligungsgesellschaft für drei der fünf Anlagen und andere Formen der Beteiligung einen zu großen Verwaltungsaufwand bedeutet hätten, sagten die EWS in einer Selbstverpflichtungserklärung zu, für die Restdauer, in der EWS die gesetzliche Einspeisevergütung erhalten – also bis 2036 - jährlich 35.000€ für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Schopfheim wird diese Spende treuhänderisch verwalten.

Über die Auswahl der Projekte entscheidet einmal im Jahr das Gremium bestehend aus den Bürgermeistern der Kommunen Schopfheim, Zell und Häg-Ehrsberg, dem Ortvorsteher von Gersbach sowie einem Vertreter des Bürgervereins für eine klimaneutrale Stadt, der diesen Beteiligungsprozess mit initiiert hatte.

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die in den genannten Gemeinden ansässig sind. Das Ende der Antragsfrist ist jährlich der 31. Juli.

Antrag auf Mittelzuteilung gemäß Richtlinie für die Mittelverwendung der Spende der EWS-Gruppe im Rahmen des Windparks Rohrenkopf:

Folgende Anlagen sind dem Antrag als PDF beizufügen. Diese können Sie im Formular unter Anlagen hinzufügen:

Lageplan im Maßstab 1:500, Gestaltungsplan im Maßtab 1:100, Angebote, Fotos

Massnahmenbereich
Kartographische Darstellungen, Planskizzen, Fotos bitte als Anlagen hinzufügen.
Angebote bzw. Kostenvoranschläge als Anlangen hinzufügen.
maximale Dateigröße: 2 MB
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Mit dem Absenden des Formulars versichere ich, dass die von mir aufgeführten Angaben vollständig und richtig sind sowie den Mindestanforderungen der Richtlinie entsprechen und dass ich dies durch geeignete Unterlagen belegen kann. Außerdem gestatte ich eine Überprüfung der Umsetzung des Vorhabens im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle durch die Stadtverwaltung Schopfheim. Die Richtlinie zu diesem Programm habe ich zur Kenntnis genommen.

Mir ist bekannt, dass die Mittelzuteilung widerrufen werden kann, wenn ich schuldhaft gegen die bekannte Richtlinie für die Mittelverwendung der Spende der EWS-Gruppe im Rahmen des Windparks Rohrenkopf verstoße bzw. mit den Maßnahmen vor der schriftlichen Mittelzuteilung begonnen wurde. Mir ist bekannt, dass die Auszahlung der zugeteilten Mittel erst dann erfolgt, wenn die Maßnahme durch die Stadtverwaltung abgenommen ist.

 

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