Das Land hat ein Förderprogramm für Kommunen aufgelegt, bei dem unter gewissen Voraussetzungen Zuwendungen erteilt werden:
Der Wohnraum muss zum Zeitpunkt der Wiedervermietung länger als sechs Monate leer stehen, das Mietverhältnis muss für mind. ein Jahr befristet abgeschlossen werden.
Nähere Auskünfte:
Frau
Nicole Gütter
Kaufmännisches Gebäudemanagement, Bewirtschaftung
Nicole Gütter
Kaufmännisches Gebäudemanagement, Bewirtschaftung
Telefon:
E-Mail:
Zimmer 209