Wiedervermietungsprämie

Das Land hat ein Förderprogramm für Kommunen aufgelegt, bei dem unter gewissen Voraussetzungen Zuwendungen erteilt werden:

Der Wohnraum muss zum Zeitpunkt der Wiedervermietung länger als sechs Monate leer stehen, das Mietverhältnis muss für mind. ein Jahr befristet abgeschlossen werden.

Nähere Auskünfte:

Frau
Nicole Gütter
Kaufmännisches Gebäudemanagement, Bewirtschaftung
Zimmer 209

Stadt Schopfheim
(ehemaliges Bezirksamt)
Hauptstraße 23
79650 Schopfheim
Ortsteil/Stadtteil: Schopfheim