Ortschaftsräte

Nach der Gemeindereform ist in den Stadtteilen Eichen, Enkenstein, Gersbach, Kürnberg, Langenau, Raitbach und Wiechs die Ortschaftsverfassung eingeführt worden. Gleichzeitig wurden Ortschaftsräte gebildet bzw. Ortsvorsteher bestellt.

Die Ortschaftsräte werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Aufgaben des Ortschaftsrates bestehen darin, die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.

Die Zuständigkeiten des Ortschaftsrates sind in § 16 der Hauptsatzung geregelt. Der/Die Ortsvorsteher/in und ein oder mehrere Stellvertreter/innen werden nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger/innen, die Stellvertretungen aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt.

Der/Die Ortsvorsteher/in ist Ehrenbeamte/r auf Zeit. Er/Sie vertritt den/die Bürgermeister/in ständig beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Der/Die Ortsvorsteher/in ist Vorsitzende/r des Ortschaftsrates. Die Ortsvorsteher/innen können an den Verhandlungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen.