Ortschaftsräte

Nach der Gemeindereform ist in den Stadtteilen Eichen, Enkenstein, Gersbach, Kürnberg, Langenau, Raitbach und Wiechs die Ortschaftsverfassung eingeführt worden. Gleichzeitig wurden Ortschaftsräte gebildet bzw. Ortsvorsteher bestellt.

Die Ortschaftsräte werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Aufgaben des Ortschaftsrates bestehen darin, die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.

Die Zuständigkeiten des Ortschaftsrates sind in § 16 der Hauptsatzung geregelt. Der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter werden nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus dem Kreis des zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt.

Der Ortsvorsteher ist Ehrenbeamter auf Zeit. Er vertritt den Bürgermeister ständig beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrates. Die Ortsvorsteher können an den Verhandlungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen.