Dienstleistung

Kindergarten in Schopfheim (An,- Um,- Abmeldung sowie Zuschüsse)

In Schopfheim haben Sie die Möglichkeit in 8 städtische Kitas und 9 Kitas der freien Träger einen Kindergartenplatz zu bekommen. Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat Ihr Kind ab dem dritten Lebensjahr solange es im Einzugsgebiet Schopfheim wohnt. Die Kitas haben verschiedene Öffnungszeiten, pädagogische Konzepte und Betreuungsformen. Die Details können Sie aus unserer Broschüre „Familienwegweiser“, oder bei dem jeweiligen Informationen zur Kita entnehmen.

Alle Kindergärten, Kinderhorte und Kindertagespflege auf einen Blick finden Sie hier.

^
Mitarbeiter
^
Formular & Online-Prozess
^
Verfahrensablauf

Anmeldung:
Für alle Kindergärten in Schopfheim müssen Sie Ihr/e Kind/er online über das Portal der „Zentralen Vormerkung“ registrieren. Alle näheren Informationen zu den Betreuungsformen und Zeiten, die Kontaktmöglichkeiten zu den Kinderbetreuungseinrichtungen, FAQ´ s sowie den Link finden Sie hier.

Sie haben die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung, sich die Kindertageseinrichtung vorab anzuschauen.

Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstützung zu klären.

Zusagen:
Nach der erfolgreichen Registrierung wird die Vormerkung Ihres Kindes an die Wunscheinrichtungen weitergeleitet. Die Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung erfasst dann eine Zusage.

Sie erhalten automatisiert über das System der zentralen Vormerkung eine „vorläufige Zusage E-Mail“. Jetzt müssen Sie als Erziehungsberechtigte/n den Kindergartenplatz schriftlich, direkt in der zugesagten Kinderbetreuungseinrichtung annehmen (per E-Mail oder Post). Erst wenn Sie den „Betreuungsvertrag“ in der Kinderbetreuungseinrichtung unterschrieben haben, gilt der Kindergartenplatz als vollständig zugesagt.

Danach wird durch den Kindergarten mit Ihnen ein Termin für das Aufnahmegespräch vereinbart. Mit der Zusage erhalten Sie unsere Kindergartenbroschüre, die alle wichtigen Informationen und einige Formulare erhält, die sie als Eltern ausfüllen müssen. Die unterschriebenen Formulare bringen Sie der Kindergartenleitung zum Aufnahmegespräch mit. Hier werden alle offenen Fragen, die Sie haben, beantwortet und alles mit Ihnen bis ins Detail besprochen.

Warteliste:
Generell ist zu sagen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht für einen Wunschkindergarten gilt. Es kann also auch passieren, dass Sie einen anderen Platz angeboten bekommen, wenn in Ihrem Wunschkindergarten kein freier Platz zur Verfügung stehen sollte.

Sie erhalten, sollte kein freier Betreuungsplatz bei Ihren Wunscheinrichtungen zur Verfügung stehen, eine automatisierte E-Mail über das System. Hier wird Ihnen empfohlen sich mit der zentralen Stelle für Kitaangelegenheiten in Verbindung zu setzten um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Sie bleiben bei einer Absage automatisch auf der Warteliste Ihrer drei Wunscheinrichtungen, sowie auf der Gesamtwarteliste allen Kinderbetreuungseinrichtungen in Schopfheim.

Ummeldungen:
Sollten Sie von einer Kita zur einer anderen wechseln, ist dies immer mit der Kindergartenleitung abzusprechen. Es gilt eine Abmeldung in der alten Kita und eine Anmeldung (über das System der zentralen Vormerkung) für die neuen Kita vorzunehmen.
 
Abmeldung:
In den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wird das Abmeldeverfahren und die Fristen in der Satzung geregelt. Gemäß unserer Satzung können Plätze schriftlich* vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Schulkinder werden von Amts wegen zum 31.07. eines Jahres automatisch abgemeldet, besteht ein Betreuungsbedarf welcher über den 31.07. hinausgeht, ist dies von den Sorgeberechtigten bis spätestens 30.06. zu beantragen. Sollten Sie mit ihrer Familie aus Schopfheim wegziehen, sind wir berechtigt den Kindergartenplatz zum Ende des Kindergartenjahres zu kündigen.

*entweder über ein Abmeldeformular das sie von der Kindergartenleitung erhalten, oder schriftlich in Form von einer E-Mail oder als Briefform mit allen wichtigen Angaben.

Um die Abmeldefristen der kirchlichen und freien Kinderbetreuungseinrichtungen zu klären, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Leitung oder den Träger der Einrichtung.

^
Kosten/Leistung

Die Gebührenhöhe in den städtischen Kindergarten sowie in den kirchlichen Einrichtungen sind gleich hoch, diese können Sie aus der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen entnehmen. Bei den restlichen freien Kitas setzten Sie sich bitte mit der jeweiligen Leitung in Verbindung.

^
Sonstiges

Bescheide für städtische Kinderbetreuungseinrichtungen:
Die Mitarbeiter der Stadt Schopfheim erhalten von der Kindergartenleitung Ihre Anmeldung und das ausgefüllte Lastschriftmandat. Anhand der Unterlagen wird Ihr Kind im System aufgenommen.
Sie erhalten einen Kostenbescheid über die Kindergartengebühren, die Gebühr ist unterschiedlich gestaffelt, je nach dem für welche Betreuungsform Sie sich entschieden haben und wie viele Kinder* in ihrem Haushalt leben.
Die Informationen sind auf dem Bescheid erhalten. Die Gebühr wird immer zum Ersten eines Monates abgebucht.
 
*Bei Zuwachs Ihrer Familie, müssen Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeiter der Stadtverwaltung wenden. Dann werden die Beiträge entsprechend angepasst.
 
Zuschuss:
Die Stadt Schopfheim gewährt gemäß ihrer Satzung, auf Antrag einen Zuschuss für die Kindergartengebühren. Dieser richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Haushaltsmitglieder und wird für ein Jahr gewährt.
 
Der Antrag muss von Ihnen schriftlich ausgefüllt, unterschrieben und mit den geforderten Unterlagen bei den Mitarbeiter/innen von der Stadtverwaltung Schopfheim abgegeben werden. Der Antrag wird berechnet und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung (Änderungsbescheid), sowie eine Zuschussinfo über die neuen Kosten per Post.
 
Die Höhe des Bruttojahreseinkommens ist durch Vorlage entsprechender Nachweise festzustellen. Zur Ermittlung werden folgende Nachweise angefordert:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Lohn- bzw. Einkommensteuerbescheid des vorangegangenen Kalenderjahres
  • Jahreslohnausweis (bei ausländischen Einkünften)
  • Jahresabschluss des vorangegangenen Kalenderjahres (z.B. Gewinn und Verlustrechnung bei selbstständiger Tätigkeit)

Weitere geforderte Unterlagen bzw. Einkünfte die angerechnet werden:

  • Arbeitslosengeld, Kranken-, Unterhalts- und Übergangsgeld
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten und/oder zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und/oder SGB XII)
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
  • Leistungen der Pflegekasse und Elterngeld von mehr als 300,00 €

Bis zur Vorlage des Einkommensnachweises wird eine Eingruppierung in die Grundstufe vorgenommen.
 
Bitte beachten Sie folgendes:

  • Der Zuschuss ist erst nach Abgabe der vollständigen Unterlagen ab dem darauf folgenden Monat gültig, eine rückwirkende Zuschussgewährung ist nicht möglich.
  • Der Antrag auf Zuschussgewährung muss jedes Jahr neu beantragt werden. In unserer Zuschussinfo wird Ihnen bestätigt, von wann bis wann Ihr Zuschuss gewährt wird. Einen Monat vor Ablaufdatum, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Der Zuschuss wird aufgrund eigener Gebührenstaffelungen für folgende Einrichtungen nicht gewährt:

  • Frei Evangelische Kita Oase Schopfheim
  • Minikindergarten Kunterbund des Familienzentrums e.V.
  • Waldorfkindergarten Auenland
  • Waldorfkindergarten Am Eisweiher

Kostenübernahme:
Sollten Sie auch mit einem gewährten Zuschuss nicht in der Lage sein die Benutzungsgebühren des Kindergartens teilweise oder vollständig zu zahlen, gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme beim Landratsamt Lörrach – Sachgebiet Wirtschaftliche Jungendhilfe zu stellen.
 
Ein Antrag auf Kostenübernahme kann nur in Verbindung mit einem Zuschuss der Stadt Schopfheim gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen dafür, erhalten Sie bei den Mitarbeiter/innen der Stadt Schopfheim.
 
Link zum Landratsamt Lörrach

^
Broschüre
^
Zugehörigkeit zu