Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
Baugenehmigung beantragen / Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen / Bauvorbescheid beantragen
Die für die Stadt Schopfheim zuständige Baurechtsbehörde ist das Landratsamt Lörrach / Fachbereich Baurecht. Im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörde sind Bauanträge, Bauanträge im vereinfachten Verfahren und Bauvoranfragen nur noch digital beim Landratsamt Lörrach / Fachbereich Baurecht einzureichen. Aus diesem Grund dürfen wir Bauanträge und Bauvoranfragen in Papierform leider nicht mehr annehmen. Die Unterlagen sind von Ihnen direkt auf die digitale Bauplattform des Landratsamtes Lörrach / Fachbereich Baurecht hochzuladen.
Informationen und Hinweise zum digitalen Bauantragsverfahren finden Sie hier.
Bei Rückfragen stehen Ihnen auch Ansprechpartner beim Landratsamt Lörrach unter Tel.: 07621/410-2521 und 410-2542 zur Verfügung.
Die benötigten Vordrucke stehen unter nachfolgendem Link zur Verfügung:
https://www.loerrach-landkreis.de/de/Service-Verwaltung/Fachbereiche/Baurecht/Formulare-Antraege
keine
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu gehören vor allem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.