Dienstleistung

Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen

Baugenehmigung beantragen / Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen / Bauvorbescheid beantragen

Die für die Stadt Schopfheim zuständige Baurechtsbehörde ist das Landratsamt Lörrach / Fachbereich Baurecht. Im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörde sind Bauanträge, Bauanträge im vereinfachten Verfahren und Bauvoranfragen nur noch digital beim Landratsamt Lörrach / Fachbereich Baurecht einzureichen. Aus diesem Grund dürfen wir Bauanträge und Bauvoranfragen in Papierform leider nicht mehr annehmen. Die Unterlagen sind von Ihnen direkt auf die digitale Bauplattform des Landratsamtes Lörrach / Fachbereich Baurecht hochzuladen.

Informationen und Hinweise zum digitalen Bauantragsverfahren finden Sie hier.

Bei Rückfragen stehen Ihnen auch Ansprechpartner beim Landratsamt Lörrach unter Tel.: 07621/410-2521 und 410-2542 zur Verfügung.

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Mitarbeiter
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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Bezirk, in dem Sie die Werbeanlage aufstellen wollen, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Vordrucke stehen unter nachfolgendem Link zur Verfügung:

https://www.loerrach-landkreis.de/de/Service-Verwaltung/Fachbereiche/Baurecht/Formulare-Antraege

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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

abhängig von Ihrem Einzelfall und der Anzahl beteiligter Stellen

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Sonstiges

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu gehören vor allem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

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Zugehörigkeit zu