Dienstleistung

Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wer seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, kann einen rechtlichen Vertreter bekommen. Dies sind nicht automatisch Ehepartner oder Kinder. Vertretungsberechtigt ist nur, wer eine rechtsgültige Vollmacht besitzt oder vom Gericht zum rechtlichen Betreuer bestellt wurde.

Eine Vollmacht kann als Vorsorgevollmacht erteilt werden, solange jemand noch geschäftsfähig ist. Sie kann für Einzelbereiche oder aber auch für alle Lebensbereiche erteilt werden. Sie gilt auch noch, wenn Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist und kann, wenn dies ausdrücklich geregelt ist, auch über den Tod hinaus erteilt werden. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich abgefasst sein und alle Bereiche ausdrücklich nennen, die der Bevollmächtigte regeln soll (z.B. Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, finanzielle Transaktionen). Der Bevollmächtigte unterliegt keiner staatlichen Kontrolle.

Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist, jedoch noch in der Lage ist, seinen Willen kundzutun. Hiermit kann festgelegt werden, wer Betreuer werden soll und wie dieser seine Aufgaben wahrnehmen
soll. Die Betreuungsverfügung ist dann für Betreuer und Betreuungsgericht bindend, wenn die Wünsche zumutbar zu erfüllen sind. Wird jemand, nachdem er eine Betreuungsverfügung abgefasst hat, betreuungsbedürftig, muss das Betreuungsgericht dann den gewünschten Betreuer einsetzen. Die Betreuungsverfügung sollte bei den wichtigen Dokumenten aufbewahrt oder an die Person weitergegeben werden, die dann Betreuerin werden soll.

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Zuständige Stelle
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Weitere Hinweise

Weitergehende Informationen und Beratung erhalten Sie von folgenden Stellen:

Pflegestützpunkt Landkreis Lörrach
Chesterplatz 9, 79539 Lörrach,
Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880,
eMail: psp(at)loerrach-landkreis.de
Internet: www.pflegestuetzpunkt-loerrach.de
Sprechzeiten:
Mo., Di., Mi.: 08.15 – 14.00 Uhr
Do.: 08.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Fr.: 08.15 – 13.00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung

ipunkt der Fritz-Berger-Stiftung
Chesterplatz 9, 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880
E-Mail: ipunkt(at)fritz-berger-stiftung.de
Internet: www.fritz-berger-stiftung.de
Sprechzeiten in Lörrach, Chesterplatz 9,
Tel. 07621 / 1611431, Fax. 07621 / 99880
Mo., D., Mi.: 8.15 – 14 Uhr
Do.: 8 – 13 Uhr und 15 – 18 Uhr,
Fr.: 8.15 – 13 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung

Betreuungsverein des Landkreises Lörrach
Palmstr. 3 (Büro 2.93), 79539 Lörrach
Tel. 07621 / 410-5175 oder -5176
Fax. 07621 / 410-95175 oder -95176

Landratsamt Lörrach - Behindertenhilfe & Betreuungsbehörde
Palmstr. 3, 79539 Lörrach,
Zi. 2.88: Tel. 07621 / 410-5170, Fax. 07621 / 410-95170
Zi. 2.87: Tel. 07621 / 410-5171, Fax. 07621 / 410-95171
Sprechstunden :
Mo.- Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr Do.: 14.00 - 17.30 Uhr

SKM - Kath. Verein für soziale Dienste im Landkreis Lörrach e.V.
Hebelstr. 5, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 671717-0, Fax. 07622 / 671717-9
eMail: info(at)skm-loerrach.de
Internet: www.skm-loerrach.de

Betreuungsgericht Schopfheim
Hauptstr. 16, 79650 Schopfheim
Tel. 07622 / 67770, Fax. 07622 / 6777-67
eMail: poststelle(at)agschopfheim.justiz.bwl.de

Notar Dr. Fabian Hetmeier, LL.M.
Hauptstraße 26, 79650 Schopfheim
Tel.: 07622/6737190
eMail: info(at)notar-hetmeier.de
Webseite: https://www.notar-hetmeier.de/
Öffnungszeiten:
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