Übernahme Beiträge für Kindertageseinrichtungen (Jugendhilfe)
Der Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe können bei der Stadt Schopfheim, Team Soziales gestellt werden. Zur weiteren Bearbeitung werden die Anträge an das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Jugend & Familie weitergeleitet.
Zur Bearbeitung des Antrags werden folgende Unterlagen benötigt:
Für Personen mit Werberseinkommen, Bezieher von Arbeitslosengeld I, Rentenbezieher:
- Nachweis über den Besuch des Kindergarten,
- Lohnnachweise der letzten 12 Monate,
- Nachweise über sonstige Einkünfte (z.B. Unterhaltsvorschuss und
Unterhaltszahlungen, Wohngeld und so weiter),
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung,
- Nachweise über Belastungen von Wohneigentum (Kopien der
Darlehensverträge, Nachweise über Zins- und Tilgungsleistungen, Grundsteuer,
Gebäudeversicherung),
- Nachweise über Kosten für Wasser, Abwasser, Müllgebühren,
- Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen
Für Personen die Arbeitslosengeld II beziehen:
- Nachweis über den Besuch des Kindergartens,
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II