Dienstleistung

Übernahme Beiträge für Kindertageseinrichtungen (Jugendhilfe)

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Mitarbeiter
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Zuständige Stelle
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Verfahrensablauf

Der Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe können bei der Stadt Schopfheim, Team Soziales gestellt werden. Zur weiteren Bearbeitung werden die Anträge an das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Jugend & Familie weitergeleitet.

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Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung des Antrags werden folgende Unterlagen benötigt:

Für Personen mit Werberseinkommen, Bezieher von Arbeitslosengeld I, Rentenbezieher:

- Nachweis über den Besuch des Kindergarten,
- Lohnnachweise der letzten 12 Monate,
- Nachweise über sonstige Einkünfte (z.B. Unterhaltsvorschuss und  
  Unterhaltszahlungen, Wohngeld und so weiter),
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung,
- Nachweise über Belastungen von Wohneigentum (Kopien der
  Darlehensverträge, Nachweise über Zins- und Tilgungsleistungen, Grundsteuer,
  Gebäudeversicherung),
- Nachweise über Kosten für Wasser, Abwasser, Müllgebühren,
- Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen

Für Personen die Arbeitslosengeld II beziehen:

- Nachweis über den Besuch des Kindergartens,
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II

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Zugehörigkeit zu