Urkunde Schopfheim

Erste urkundliche Erwähnung von Schopfheim 807 als Scofheim


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Übersetzung der Urkunde der Stadt Schopfheim

807 Juli 26, Binzen - HimminI und seine Söhne Emhart und Winipold übergeben ihren Besitz in Schopfheim an St. Gallen.

Der besitzt Güter in dieser Welt auf gute Weise, der sich von diesem vergänglichen (Besitz) ewigen Lohn erwirbt. Deshalb haben wir, ich Himmin und meine Söhne Emhart und Winipold, im Namen Gottes unsere Hinfälligkeit und um ewiger Belohnung willen dem Kloster des heiligen Gallus, wo der Bischof Egino und der Abt Werdo gleichzeitig an der Spitze stehen, unsere eigenen Güter (übergeben), die wir am heutigen Tag offensichtlich im Gau Breisgau in dem Ort namens Schopfheim und in seinem Gebiet haben, nämlich was immer an uns von Rechts wegen aus väterlichem oder mütterlichem Erbe, durch Käufe oder eigene Arbeit gelangt ist, und zwar das Haupthaus mit den Nebenhäusern und den Gebäuden samt dem eingezäunten Hof mit Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern, Sklaven, Vieh, Gewässern und Wasser (-Läufen) sowie was immer wir gesagt oder benannt haben könnten, und das um ewigen Lohnes willen, wie wir oben gesagt haben. Und (dies alles soll gelten) unter der Bedingung, dass wir jährlich zum Fest des heiligen Martin 1 Schilling an das oben genannte Kloster mit dem Wertgegenstand, mit dem wir es können, entrichten werden. Und wenn Gott uns einen rechtmäßigen Erben geben wird, soll er dieselben Güter gegen denselben Zins haben und (den Zins) entrichten und (das soll alles), wie es oben geschrieben ist, für dessen legitime Söhne (auch gelten). Wenn wir aber die Entrichtung, wie wir sie vorher bestimmt haben, aussetzen werden, dann sollen die Vorsteher oder die Sachverwalter des genannten Klosters dieselben Güter haben, halten und besitzen und was immer sie damit zum Vorteil des Klosters selbst zu tun beschlossen haben, dazu sollen sie in allem freie Verfügungsgewalt haben. Wenn aber jemand, sei es wir selbst oder unsere Erben, was wir für die Zukunft nicht glauben, diese Übergabe verletzen wollten, sollen sie keineswegs erreichen können, was sie begonnen haben, sondern (die Übergabe) soll für immer bekräftigt werden samt der angefügten Übereinkunft.

*Handzeichen Himmins, Emharts und Winipolds, die als Aussteller gleichen Sinnes gebeten haben, dass diese Urkunde hergestellt wird.

Verhandelt in dem Ort, der Binzen genannt wird, in der Vorhalle des heiligen Laurentius vor einer großen Menge Volkes.

Ich, der Priester Huzo, habe deshalb auf dringenden Wunsch geschrieben und zwar, als Karl im 39. Jahr König war und im 7. Jahr des Kaisertums, am 7. Tag vor den Kalenden des Augusts.

Ausfertigung Pergament; Stift St. Gallen Urk. I 186

(Übersetzung: Prof. Klaus Schubring, 2007)