Veranstaltungsmelder

Bitte beachten Sie hierfür folgende Kriterien und unsere rechtlichen Hinweise für die Nutzung des Veranstaltungsmelders:

  • Die Veranstaltung muss im Stadtgebiet von Schopfheim inklusive der Ortsteile stattfinden.
  • Aufgenommen werden Kulturveranstaltungen, Informationsveranstaltungen, Vereins- und Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Führungen. Nicht aufgenommen werden kommerzielle nicht-kulturelle Veranstaltungen, parteipolitische Veranstaltungen, Werbeveranstaltungen, Geschäftseröffnungen und ähnliches.
  • Bitte hängen Sie möglichst ein qualitativ gutes Bild zu Ihrer Veranstaltung an. Dabei müssen Sie uns zwingend die Rechte an dem Bild benennen und dürfen keine Urheberrechte verletzen. Bitte senden Sie uns keine Bilder, die Sie im Internet gefunden haben, wenn Sie kein eigenes Bild besitzen.
  • Die Veröffentlichung von Fotos ohne ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers verstößt gegen das Urheberrecht (§ 19a UrhG). Im Falle einer Abmahnung sind in der Regel Schadensersatzforderungen in Höhe von 1.500 Euro bis 3.000 Euro üblich, die wir Ihnen dann bei Nichtbeachtung in Rechnung stellen müssten.
  • Die Bildrechte benennen Sie bitte wie folgt: ©Vorname Name (zum Beispiel: © Max Mustermann) oder © Name der Institution oder des Vereins (zum Beispiel: © Stadt Schopfheim). Die Stadt Schopfheim behält sich vor, Veranstaltungen von Selbsteintragern ohne Bild zu veröffentlichen, sofern das Urheberrecht des Bildes nicht benannt oder korrekt angegeben ist.

Formular zur Meldung Ihrer Veranstaltung:

Bei einer mehrtägigen Veranstaltung (z.B. Freitag bis Sonntag) oder einer Terminserie (z.B. immer Mittwochs) geben Sie zusätzlich das Enddatum und ggf. das entsprechende Intervall sowie die Uhrzeit bitte im Freitext an.
Ortsteil
Ist der Ort barrierefrei zugänglich?
Art der Veranstaltung
Mehrfachauswahl möglich
maximale Dateigröße: 2 MB
z.B.: © Max Mustermann
 

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