Stadtnachrichten

Auffrischimpfungen im KIZ Lörrach


Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sind Auffrischimpfungen auch im Kreisimpfzentrum Lörrach (KIZ) ab dem 1. September möglich. Das KIZ ist vorbereitet: Termine für Drittimpfungen können ab sofort für September im Internet unter www.kiz-loerrach.de/termin-buchen gebucht werden – hierfür muss die Option „Einzeltermin“ ausgewählt werden. Da das Land Baden-Württemberg alle Kreisimpfzentren bis Ende September schließt, sind die Termine im KIZ auch nur für den Zeitraum eines Monats angelegt.


Wer sollte ein drittes Mal geimpft werden?

Es geht um besonders vulnerable Gruppen, das heißt, Menschen über 80 Jahren, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben, Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden sowie Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie.
Auch Personen, die ausschließlich mit Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, können unabhängig von ihrem Alter oder einem anderen medizinischen Grund eine Auffrischimpfung bekommen.

Wann kann die Auffrischimpfung in Anspruch genommen werden?

Die Auffrischungsimpfung soll bei allen oben genannten Personengruppen grundsätzlich frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie (in der Regel nach der zweiten Impfstoffdosis (mit Ausnahme von Johnson & Johnson)) erfolgen.

Wo kann geimpft werden?

Die Auffrischimpfung kann im Kreisimpfzentrum, beim Hausarzt sowie beim Betriebsarzt vorgenommen werden. Mobile Impfteams werden bei Bedarf direkt in die Heime gehen.

Welcher Impfstoff wird verwendet?

Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna durchgeführt. Erfolgte die Grundimmunisierung bereits mit einem der beiden Impfstoffe, so soll die Auffrischimpfung mit demselben Impfstoff durchgeführt werden.

Welche Dokumente sind notwendig?

Mitgebracht werden sollte der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfungen, ein Lichtbildausweis sowie im Fall von Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein Arztbrief.