Stadtnachrichten

Neue Allgemeinverfügung mit weiteren Corona-Maßnahmen gilt ab Montag, 7. Dezember


Wegen der weiter anhaltend hohen Infektionszahlen im Landkreis Lörrach hat das Landratsamt am Freitag eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die am kommenden Montag, 7. Dezember, in Kraft treten wird.
 
Demnach gilt im privaten Bereich eine Kontaktbeschränkung für maximal zwei Haushalte und insgesamt bis zu fünf Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Neu ist, dass es keine Ausnahmen mehr für direkte Verwandte gibt, die nicht im selben Haushalt leben.
 
Zudem sind nun Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bilden unter anderem religiöse Veranstaltungen, die Teilnahme an Gerichtsterminen, Sitzungen kommunaler Gremien, Wahlen sowie Demonstrationen, sofern geforderte Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
 
Weiterhin sind alle Sportstätten und Schwimmbäder geschlossen. Das beinhaltet nun auch, in Ergänzung zur bisherigen Einschränkung, den Schulsport, den Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport.
 
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nur nach vorherigem aktuellem negativem Antigentest oder mit FFP2-Atemschutzmaske oder vergleichbarem Standard (N95, KN95) betreten werden.
 
Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 21. Dezember 2020. Sollte die 7-Tages-Inzidenz bis dahin an fünf Tagen in Folge den Wert von 200 unterschreiten, werden die Maßnahmen vorzeitig aufgehoben.
 
Am vergangenen Donnerstag war die 7-Tages-Inzidenz erstmals seit drei Wochen unter die kritische Marke von 200 gefallen. Am Freitag lag sie mit 201,7 wieder knapp darüber. Formal gilt der Hotspot-Erlass damit für den Landkreis Lörrach derzeit nicht. Dennoch hat sich der Landkreis entschieden die genannten Maßnahmen zu ergreifen. Sollte in den kommenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz weiter ansteigen, müssen gemäß dem am Freitag veröffentlichten Hotspot-Erlass des Landes weitere Maßnahmen geprüft und zeitnah umgesetzt werden. Dazu zählen Ausgangsbeschränkungen und die Schließung von Friseurbetrieben, Barbershops und Sonnenstudios.
 
Neben der neuen Allgemeinverfügung gilt auch weiterhin unverändert die Allgemeinverfügung vom 30. November über die erweiterte Maskenpflicht. Beide Allgemeinverfügungen sind abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.