Stadtnachrichten

Schutz vor Corona-Infektionen


Trotz Corona-Pandemie zu Rückenschule und Ernährungscoaching: Die an der Zentralen Prüfstelle Prävention beteiligten gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen es Anbietern von Präventionskursen ab sofort, ihre Angebote auch digital durchzuführen, zum Beispiel im Live-Stream. Bereits begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Kurse können online fortgeführt werden. Die Möglichkeit besteht bis zum 30. September 2020. Sonderregelungen mit Blick auf Corona gibt es unter anderem auch zur Präsenzpflicht von Kursleitern beim Erwerb von Zusatzqualifikationen und bei den Zuschüssen, die Versicherte zu den Kursgebühren erhalten.
 
„Prävention zum Beispiel gegen Rückenleiden oder Stress- und Suchtfolgen ist auch in Corona-Zeiten sehr wichtig. Mit der Möglichkeit, in der Krisensituation vorläufig auf digitale Angebote umzustellen, wollen die Krankenkassen möglichst viele Präventionsangebote für ihre Versicherten aufrechterhalten. Damit und mit vielen weiteren Sonderregelungen möchten die Krankenkassen aber auch ganz gezielt die Kursanbieter und Kursleiter unterstützen und zum Infektionsschutz beitragen“, erklärte Melanie Dold, geschäftsführende Leiterin der Zentralen Prüfstelle Prävention beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Weitere Sonderregelungen:

  • Anbieter können Nachholtermine anbieten

    Neben der Möglichkeit begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Präsenzkurse online durchzuführen, können die Anbieter ihre Kurse auch vorübergehend aussetzten. Die verbleibenden Kurseinheiten müssen sie bis 31. Dezember 2020 nachholen. Bislang mussten von der Prüfstelle zertifizierte Präventionskurse stets wöchentlich und - sofern es sich nicht um einen Onlinekurs nach den Kriterien des Leitfadens Prävention handelt - vor Ort abgehalten werden.
  • Zusatzqualifikationen können digital erworben werden

    Die Krankenkassen beschlossen zudem, dass Kursleiter Zusatzqualifikationen ab sofort digital erwerben können. So sollen die Personenkontakte der Kursleiter reduziert werden. Einweisungen in Kurse sind ebenfalls auf elektronischem Weg möglich. Die bisher vorgeschriebene Präsenzpflicht entfällt hier bis 30. September 2020.
  • Kassen bezuschussen auch wegen Corona abgebrochene Angebote

    Bei Zuschüssen, die Versicherte zu den Kursgebühren von ihren Krankenkassen erhalten, gelten vorübergehend folgenden Regelungen: Wird ein Kurs aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig beendet und kann er auch nicht fortgeführt werden, bekommen Versicherte von ihrer Krankenkasse mindestens eine Erstattung auf der Basis der durchgeführten Termine/Kurseinheiten. Eine regelmäßige Teilnahme wird dabei nicht geprüft. Zur Klärung im Einzelfall sollte sich der Versicherte an seine jeweilige Krankenkasse wenden.


Rund 100.000 Präventionskurse zur Auswahl

 
Die Zentrale Prüfstelle Prävention wurde 2014 gegründet. Sie ist eine Gemeinschaftseinrichtung nahezu aller gesetzlichen Krankenkassen, ihre Aufgabe ist es, Präventionskurse gemäß dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zu prüfen. Erfolgreich geprüfte Kursangebote werden mit dem Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ zertifiziert. Die an der Prüfstelle beteiligten Krankenkassen übernehmen die Teilnahmegebühren oder bezuschussen diese für bis zu zwei Kurse pro Jahr und Versichertem. Für die Kurssuche haben die Kassen auf ihren Internetseiten eigene Suchmaschinen eingerichtet. Derzeit stehen den Versicherten dort mehr als 100.000 Präventionskurse einschließlich digitaler Angebote nach dem Leitfaden Prävention zu Auswahl.