Sachkunde im Pflanzenschutz
17.03.2015
Alle Anwender, Berater und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln sind nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, und zwar müssen in einem Zeitraum von drei Jahren mind. vier Stunden Fortbildung absolviert werden. Der erste Fortbildungszeitraum endet am 31.12.2015.
Für alle Landwirte und Anwender von Pflanzenschutzmitteln, die bisher noch keine vier Stunden Fortbildung absolviert haben, bietet der Verein landwirtschaftlicher Fortbildung VLF in Zusammenarbeit mit der Pflanzenschutzberatung beim Landratsamt Lörrach am
27. März 2015 in der Altrheinhalle in Märkt
von 13:30 bis 17:30 Uhr
von 13:30 bis 17:30 Uhr
eine Fortbildung schwerpunktmäßig für Acker- und Obstbauern und Winzer an.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 3,- Euro. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Für Gärtner im Bereich Öffentliches Grün und Garten-Landschaftsbau bieten auch externe Verbände und Organisationen Fortbildungen an.
Am 14.04.2015 findet in Rheinfelden eine Fortbildungsveranstaltung für Gärtner statt, die von Dipl.Ing. (FH) Gartenbau Dorothee Rottmann durchgeführt wird. Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel.Nr. 0176/23326215 oder unter dorothee.rottman@gmail.com