Grundsteuer 2015
12.01.2015
Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 08.12.2014 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 festgesetzt:
- 325 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
- 370 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).
Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Bekanntmachung:
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2015