Informationen für Pendler

Seit dem 16. März gibt es verschärfte Grenzkontrollen, unter anderem für die Schweiz und Frankreich. Laut Bundesinnenministerium sollen Grenzübertritte vor allem für Berufspendler und den Warenverkehr möglich bleiben. Auch deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland können weiter einreisen. Reisende ohne triftigen Grund dürfen dagegen nicht mehr ein- oder ausreisen. Dies gilt auch für Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Berufspendler müssen einen entsprechenden Nachweis (Berechtigungsschein) mitführen, aus dem sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt. Sie müssen auch mit längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen rechnen.

Im Land Baden-Württemberg wurde das folgende, vorläufige Verfahren festgelegt:

Die einzelnen Verfahrensschritte sehen dazu wie folgt aus:
  • Das Formular ist handschriftlich durch den Arbeitgeber / die Arbeitsgeberin auszufüllen
  • Ein Scan des Personalausweises oder ein Lichtbild des Arbeitsnehmers / der Arbeitnehmerin sind in das vorgesehene Feld gut sichtbar einzufügen.
  • Der Berechtigungsschein ist bei Grenzübertritt ausgefüllt und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs auszulegen.
Sollten Rückfragen bestehen, sind diese an das Innenministerium bzw. das Regierungspräsidium Freiburg zu richten. Von dort wird das Verfahren auch kommuniziert werden.
Achtung!

Das Regierungspräsidium Freiburg hat eine neue Weisung bezüglich der vorläufigen Grenzübertrittsbescheinigungen mitgeteilt:
Eine Bestätigung durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Betriebe und Einrichtungen stellen die Bescheinigungen grundsätzlich selbst aus. Sie sind aufgefordert über die Bescheinigungen Buch zu führen und die Personen in einer Liste zu erfassen.

Pendlerbescheinigung (PDF)

Informationen aus der Schweiz für Reisende und Berufspendler in die Schweiz
Der Bundesrat hat (Stand: 16. März 2020) in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden vorerst bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Er führt zudem Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.

Der Bundesrat hat entschieden, auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Bereits am Freitag hatte er Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, werden kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und der Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert. Eine Liste dieser Grenzübergänge wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung veröffentlicht (Liste in Kürze auf http://www.ezv.admin.ch).

Es besteht nach aktuellem Stand vorerst keine Gefahr, dass die Grenzgänger nicht mehr einreisen könnten. Wohl dürfte es aber an den Grenzüberängen durch die Kontrollen zu Verzögerungen kommen, insbesondere in der ersten Tagen.
(Stand: 17.03.2020, 09:45 Uhr)