Information zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen für das Projekt Rippolingen-Istein des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW
27.03.2026
Als Übertragungsnetzbetreiberin ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, in ihrem Verantwortungsgebiet ein sicheres Energieversorgungsnetz zu betreiben. Diesem Auftrag kommt TransnetBW mit dem Ersatzneubau Rippolingen-Istein nach.