Bürgerentscheid
02.02.2026
Wegen eines zugelassenen Bürgerbegehrens mit folgender Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Gesamtsanierung des Schwimmbades Schopfheim als konventionelles (chemisch-technisches) Bad, aus Kostengründen evtl. verkleinert auf 1.000 m² Wasserfläche, und nicht als Naturbad geplant wird?
wird ein Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung (GemO) in der Stadt Schopfheim notwendig.