Lebenslage

Weitere Formen der Bürgerbeteiligung

Der Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn mit einem Bürgerbegehren einleiten. Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative ist der Bürgerantrag. Nähere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen, können Sie ein Volksbegehren einleiten. Welche Voraussetzungen für ein Volksbegehren erfüllt sein müssen und wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in den Verfahrensbeschreibungen.

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Übergeordnete Lebenslage: Wahlen und Bürgerbeteiligung

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